Asbest ist in der Schweiz generell verboten. Gebäude, die vor diesem Verbot gebaut wurden, stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar. Bei Renovationen ist der Hauseigentümer für die Entfernung von Asbest finanziell verantwortlich. Das Gebäudeprogramm subventioniert keine Asbestsanierungen.
Broschüre: «Sanieren aber richtig»
Vollständige Informationen über: Asbest (admin.ch)
Gebäude bieten oft Nistplätze für Vögel und Quartiere für Fledermäuse. Um diese Nischen im Falle einer Gebäudesanierung zu erhalten, reichen oft ein paar einfache Massnahmen aus. Informieren Sie alle am Umbau beteiligten Personen über die fliegenden Gäste und deren Nischen, die es zu schützen gilt. Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Sanierung, lassen Sie Einflug- und Niststellen unverändert und seien Sie vorsichtig beim Einsatz von Holzschutzmitteln oder Beleuchtung.
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre «Gebäudesanierungen: Vogel- und fledermausfreundlich» des BAFU.