Bundesrat setzt Klima- und Innovationsgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft  

Der Bundesrat hat beschlossen, das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sowie die dazugehörige Klimaschutz-Verordnung per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Ein zentrales Element des KlG ist ein zehnjähriges Impulsprogramm mit einem Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken. Dieses Programm fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.  

Ab dem 1. Januar 2025 können Fördergesuche direkt bei den zuständigen kantonalen Stellen eingereicht werden. Die genaue Höhe der Subventionen wird von den Kantonen festgelegt. 

Weitere Informationen zum Impulsprogramm finden Sie auf unserer Webseite. 

 

Zum Impulsprogramm

 

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Steuerliche Vorteile bei energetischen Sanierungen

Energetische Sanierungen wie Dämmung, Fensteraustausch oder der Einbau von Wärmepumpen können in der Schweiz steuerlich abgezogen werden. Zusätzlich können Investitionskosten über bis zu drei Steuerperioden verteilt werden, falls sie in einem Jahr nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Wichtig: Subventionen sind nicht abzugsfähig und die Regelungen können je nach Kanton variieren. Prüfen Sie die genauen Bestimmungen bei Ihrem kantonalen Steueramt.
Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren können.


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