• Startseite
  • Weiter zum Inhalt
Das Gebäudeprogramm
  • Kontakt
  • Häufige Fragen
Suche
Suche Schliessen
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Home
  • Projekt planen
    • Geförderte Massnahmen
    • Vorgehen
    • Planungshilfen
    • Sanierungssituationen
    • Gebäudehülle
    • Wirtschaftlichkeit
    • Erneuerbar heizen
    • Nachhaltigkeit
  • Erfolgreich saniert
  • Das Gebäudeprogramm
    • Ziele
    • Vorteile
    • Grundlagen und Finanzierung
    • Das Gebäudeprogramm in Zahlen
    • Förderung
    • Trägerschaft
  • Publikationen und Fotos
    • Präsentationen und Mustervorlagen
    • Fotos
    • Videos
    • Medienmitteilungen
    • Jahresberichte
    • Newsletter
    • Medienspiegel
    • News

Förderung beantragen

  • Kontakt
  • Häufige Fragen
  • DE
  • FR
  • IT
  • Home
  • Projekt planen
    • Geförderte Massnahmen
    • Vorgehen
    • Planungshilfen
    • Sanierungssituationen
    • Gebäudehülle
    • Wirtschaftlichkeit
    • Erneuerbar heizen
    • Nachhaltigkeit
  • Erfolgreich saniert
  • Das Gebäudeprogramm
    • Ziele
    • Vorteile
    • Grundlagen und Finanzierung
    • Das Gebäudeprogramm in Zahlen
    • Förderung
    • Trägerschaft
  • Publikationen und Fotos
    • Präsentationen und Mustervorlagen
    • Fotos
    • Videos
    • Medienmitteilungen
    • Jahresberichte
    • Newsletter
    • Medienspiegel
    • News
icon-social-facebook Created with Sketch. Facebook icon-social-xing Created with Sketch. Xing icon-social-twitter Created with Sketch. Twitter Link kopieren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

  • Impressum
  • Rechtliches und Datenschutz
© Das Gebäudeprogramm
schliessen

Neubau/Erweiterung Wärmenetz oder Wärmeerzeugungsanlage

Wärmenetzprojekte

Wärmenetze verteilen Abwärme aus Kehrichtverbrennungs- oder Industrieanlagen oder Fernwärme aus Wärmeerzeugungsanlagen. Förderberechtigt sind der Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen, wenn deren Wärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme stammt. Die Förderbeiträge werden dabei an die Netzbetreiber ausbezahlt.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Drei Grundvoraussetzungen für die Förderberechtigung:
    • Aufgrund des Netzneubaus/der Netzerweiterung (Wärmenetz, Anergienetz) oder des Neubaus/Erweiterung von Wärmeerzeugungsanlagen (Holzheizwerk, Wärmepumpe, Solarkollektoranlage etc.) wird gegenuüber dem Zustand vor der Umsetzung zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme verteilt (reine Ersatzanlagen ohne Erweiterung sind nicht förderberechtigt).
    • Die zusätzlich verteilte Wärme wird für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingesetzt (Prozesswärme ist nicht förderberechtigt).
    • Die Wärmelieferung erfolgt (auch) an bestehende Bauten (Wärmelieferung an Neubauten ist nicht förderberechtigt).
  • Vollständige, termingerechte Anwendung von QM Holzheizwerke ist nachzuweisen (www.qmholzheizwerke.ch)
  • Anlagen mit Kostendeckender Einspeisevergütung KEV: Förderberechtigt ist ausschliesslich die Wärmeproduktion aus Anlagen mit Stromproduktion, die über die energetischen Mindestanforderungen der KEV hinausgeht (projektspezifisch nachzuweisen).
  • Wärmenetzbetreiber stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung.

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.