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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Analyse und Beratung

Indirekte Massnahmen

Am Anfang einer erfolgreichen energetischen Sanierung steht eine fundierte Analyse des IST-Zustandes des Gebäudes, zum Beispiel durch einen GEAK Plus. Ebenfalls förderberechtigt sind Beratungen zu möglichen Sanierungsmassnahmen und zum Vorgehen.

  • Das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht
  • Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 erteilt.
  • Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern, einfachen Verwaltungsbauten oder Schulbauten liegt eine Offerte für einen GEAK Plus vor.
  • Bei allen anderen Gebäudekategorien und bei komplexen Verwaltungs- und Schulbauten liegt eine Offerte einer GEAK-Fachperson für eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE

Technische Grob- und Feinanalysen / Machbarkeitsstudien in den Bereichen Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klima, Sanitär, Gebäudeautomation, Beleuchtung für grössere Wärmeversorgungsanlagen, Gebäudekomplexe etc.