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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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© Das Gebäudeprogramm
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Anschluss an ein Wärmenetz

Einzelmassnahmen

Über ein Wärmenetz werden mehrere Gebäude mit Energie zum Heizen und zum Bereitstellen von Warmwasser versorgt. Dabei kann die Abwärme von Kehrichtverbrennungs- oder Industrieanlagen, oder auch erneuerbare Energie aus Biomasse-, Holz- oder Geothermie-Kraftwerken, genutzt werden. Dadurch lässt sich der CO2-Ausstoss reduzieren.

  • Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
  • Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
  • Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen (Mindestens 20%).
  • Der Förderbeitrag wird mit max. 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
  • Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
  • Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)