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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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© Das Gebäudeprogramm
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Bonus für umfassende Sanierung

Sanierung ohne Etappierung

Umfassende Sanierungen erzielen in der Regel eine grössere Energiewirkung als Einzelmassnahmen. Deshalb ist es möglich, im Rahmen von Gesamtsanierungen unter gewissen Bedingungen für eine Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz oder der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einen zusätzlichen Förderbeitrag (Bonus) zu erhalten.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Nur als Zusatzbeitrag für Gebäudesanierung mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 resp. für Gebäudesanierung in umfangreichen Etappen gemäss M-10 und M-11
  • Keine Kombination mit Bonus Gesamtenergieeffizienz (M-15) möglich
  • Drei Varianten der Bedingung an die energetische Qualität der Gebäudehülle möglich:
    • V1: Mindestens 90% aller Hauptflächen (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes sind gemäss Anforderungen M-01 wärmegedämmt.
    • V2: Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von C oder B auf.
    • V3: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem Grenzwert von 150% des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss MuKEn 2014

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.

Folgende Kantone fördern diese Massnahme:

  • Aargau
  • Appenzell Innerrhoden
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Bern
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Genève
  • Glarus
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Thurgau
  • Ticino
  • Vaud

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Nur als Zusatzbeitrag für Gebäudesanierung mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 bis M-09 resp. für Gebäudesanierung in umfangreichen Etappen gemäss M-10 und M-11
  • Keine Kombination mit Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14) möglich
  • Vier Varianten der Förderbeitragsbedingung an die energetische Qualität des Gebäudes möglich:
    • V1: Mindestens 90% aller Hauptflächen (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes sind gemäss Anforderungen M-01 wärmegedämmt und eine Massnahme bei der Wärmeerzeugung gemäss M-02 bis M-08 ist umgesetzt.
    • V2: Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von C resp. B und eine GEAK Gesamtenergieeffizienz von B resp. A auf.
    • V3: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem Grenzwert von 150% des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss MuKEn 2014 und es ist kein fossiles oder direkt-elektrisches Hauptheizsystem mehr installiert.
    • V4: Das Gebäude ist Minergie- oder Minergie-P-zertifiziert.

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.

Folgende Kantone fördern diese Massnahme:

  • Bern
  • Genève
  • Schaffhausen
  • Thurgau
  • Ticino
  • Vaud