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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Bonus für umfassende Sanierung

Sanierung ohne Etappierung

Umfassende Sanierungen erzielen in der Regel eine grössere Energiewirkung als Einzelmassnahmen. Deshalb ist es möglich, im Rahmen von Gesamtsanierungen unter gewissen Bedingungen für eine Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz oder der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einen zusätzlichen Förderbeitrag (Bonus) zu erhalten.

  • Das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht. Mit den Dämmmassnahmen wurde noch nicht begonnen. (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen.)
  • Die Baubewilligung des Gebäudes wurde vor dem Jahr 2000 erteilt.
  • Der Zusatzbeitrag ist geknüpft an Gesuche für die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich oder an Gebäudesanierungen in umfangreichen Etappen.
  • Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von B oder A auf.
  • Sanierungen, die während der letzten fünf Jahre vorgenommen wurden, können zur Gesamtinvestitionssumme des Projektes dazu gerechnet werden.