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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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© Das Gebäudeprogramm
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Gesamtsanierung mit GEAK

Sanierung ohne Etappierung

Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er spiegelt den Energieverbrauch von Wohnbauten, Verwaltungs- und Schulbauten und gibt Auskunft über das energetische Verbesserungspotenzial. Die Energieetiketten umfassen die Klassen A (sehr energieeffizient) bis G (wenig effizient). Das Gebäudeprogramm fördert umfassende Gesamtsanierungen (ohne Etappierung) mit dem Ziel, die GEAK Effizienzklasse C oder B bei der Gebäudehülle, sowie die GEAK Effizienzklasse B resp. A im Bereich der Gesamtenergieeffizienz zu erreiche.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
  • Nur für Bauten, für die GEAK erstellt werden kann
  • GEAK® Effizienzklasse Gebäudehülle C oder B und GEAK Effizienzklasse Gesamtenergieeffizienz B resp. A
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09) und Sanierung in Etappen (M-10, M-11) nicht möglich
  • GEAK Plus (vor Umsetzung)

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.