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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat

Sanierung ohne Etappierung

Minergie ist ein Schweizer Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Das Label wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen. Im Zentrum stehen der Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige Gebäudehülle und eine systematische Lufterneuerung. Minergie-Bauten zeichnen sich zudem durch einen sehr geringen Energiebedarf und durch einen möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien aus.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
  • Zertifikat Minergie, Minergie-P (mit oder ohne Zusatzzertifizierung „Eco“, mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A)
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09) und Sanierung in Etappen (M-10, M-11) nicht möglich

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.