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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Solarkollektor

Einzelmassnahmen

Solarkollektoren können im Jahresdurchschnitt rund 70% des gesamten Warmwasserbedarfes eines Haushalts abdecken, bei einem optimal gedämmten Gebäude sogar die Hälfte des gesamten Wärmebedarfs – ganz ohne Abfall und Abgase. Indem Sonnenergie kostenlos zur Verfügung steht, reduzieren Solarkollektoren die Energiekosten.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Neuanlage oder Anlagenerweiterung (kein reiner Ersatz bestehender Solarkollektoranlage) auf bestehenden Gebäuden (Kollektoranlage nicht im Rahmen eines Neubaus installiert)
  • Förderberechtigt sind Kollektoren, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind (im Wesentlichen mit Label Solar Keymark, mit Prüfung EN 12975-1/-2 oder EN 12975-1 resp. ISO 9806)
  • Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/Energie Schweiz
  • Mindestens 2 kW thermische Kollektor-Nennleistung (bei Anlagenerweiterungen: mindestens 2 kW zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung)
  • Aktive Anlagenüberwachung gemäss Vorgaben Swissolar bei Anlagen ab 20 kW thermische Kollektor-Nennleistung
  • Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen sind nicht förderberechtigt

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.