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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Solarkollektor

Einzelmassnahmen

Solarkollektoren können im Jahresdurchschnitt rund 70% des gesamten Warmwasserbedarfes eines Haushalts abdecken, bei einem optimal gedämmten Gebäude sogar die Hälfte des gesamten Wärmebedarfs – ganz ohne Abfall und Abgase. Indem Sonnenergie kostenlos zur Verfügung steht, reduzieren Solarkollektoren die Energiekosten.

  • Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
  • Die Anlage wird nicht im Rahmen eines Neubaus installiert.
  • Förderberechtigt sind Kollektoren, die auf  www.kollektorliste.ch aufgeführt sind (im Wesentlichen mit Label Solar Keymark, mit Prüfung EN 12975-1/-2 oder EN 12975-1 resp. ISO  9806)
  • Die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz (www.qm-solar.ch) liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
  • Es werden mindestens 2 kW thermische Kollektor-Nennleistung zusätzlich installiert, bei Anlagenerweiterungen werden mindestens 2 kW zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung installiert.
  • Bei Anlagen ab 20 kW thermische Kollektor-Nennleistung wird eine aktive Anlagenüberwachung nach den Vorgaben von Swissolar installiert.
  • Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen sind nicht förderberechtigt.
  • Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
  • Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)