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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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© Das Gebäudeprogramm
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Wärmedämmung

Einzelmassnahmen

Rund 70% des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf die Raumwärme. Eine bessere Wärmedämmung kann den Energieverbrauch von Gebäuden um bis zu 50% reduzieren. Die Wärmedämmung gehört somit zu den effizientesten Massnahmen bei einer energetischen Sanierung von Gebäuden.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
  • Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
  • Grenze für den U-Wert geförderte Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich: 
    U ≤ 0,25 W/m2K)
  • U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen
  • Für "geschützte" Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden.
    "Geschützt" heisst: a) Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen als "von nationaler" oder "von regionaler" Bedeutung eingetragen ("denkmalgeschützt"); b) Von einer Behörde als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadtbildkommissionen, etc.).
  • GEAK Plus (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab 10'000 Fr. Förderbeitrag pro Antrag

Die Kantone können zusätzliche Bedingungen erlassen.
Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.