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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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© Das Gebäudeprogramm
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Wohnungslüftung

Einzelmassnahmen

Durch das Lüften der Wohnung geht im Mittel 20% der Wärme verloren. Wohnungslüftungen mit Wärmerückgewinnung entziehen der verbrauchten Luft die Wärme und führen sie mit der neuen frischen Luft zurück ins Haus. Dadurch bleibt die Luft bei nur geringem Wärmeverlust stets frisch.

Förderbeitragsbedingungen 

(Gemäss HFM 2015)

  • Förderberechtigt sind Neuanlagen in bestehenden Gebäuden (Anlage nicht im Rahmen eines Neubaus installiert)
  • Nur Geräte mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung
  • Sinnvoller Luftwechsel (z.B. 0,3 bis 0,6)
  • Rückwärmzahl von mindestens 70%
  • Spezifische Ventilatorleistung ≤ 0.42 W/(m3/h)
  • Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023

Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.

Folgende Kantone fördern diese Massnahme:

  • Appenzell Innerrhoden
  • Bern
  • Basel-Stadt
  • Genève
  • Graubünden
  • Schaffhausen
  • Thurgau
  • Vaud