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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Wohnungslüftung

Einzelmassnahmen

Durch das Lüften der Wohnung geht im Mittel 20% der Wärme verloren. Wohnungslüftungen mit Wärmerückgewinnung entziehen der verbrauchten Luft die Wärme und führen sie mit der neuen frischen Luft zurück ins Haus. Dadurch bleibt die Luft bei nur geringem Wärmeverlust stets frisch.

  • Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
  • Förderberechtigt sind Neuanlagen welche in bestehenden Gebäuden installiert werden.
  • Anlagen die im Rahmen eines Neubaus installiert werden sind nicht förderberechtigt
  • Die Anlagen müssen mit Zuluft, Abluft sowie Wärmerückgewinnung ausgestattet sein
  • Sinnvoller Luftwechsel (z.Bsp. 0.3 bis 0.6)
  • Die Anlage weist eine Rückwärmzahl von mindestens 70% auf
  • Die spezifische Ventilatorleistung ist ≤ 0.42 W/(m³/h) nach Norm SIA 382/1
  • Die Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023 sind einzuhalten
  • Investitionskosten mindestens 8'000.- Fr. pro Wohneinheit
  • Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)