M-04
Condizioni di finanziamento
Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 300 kWFL (Anlagen mit Wärmenetz über 300 kWFL sind mit Massnahme M-18 zu fördern)
Vollständige, termingerechte Anwendung von QM Holzheizwerke ist nachzuweisen (Für welche Anlagengrösse ein QM mini, QM vereinfacht oder QM Standard umzusetzen ist, ist definiert unter www.qmholzheizwerke.ch > QM Holzheizwerke -> Zuordnung der Projekte)
Anlagen mit Kostendeckender Einspeisevergütung KEV: Förderberechtigt ist ausschliesslich die Wärmeproduktion aus Anlagen mit Stromproduktion, die über die energetischen Mindestanforderungen der KEV hinausgeht (projektspezifisch nachzuweisen).
I cantoni possono imporre ulteriori condizioni. Per maggiori informazioni, contattate il Centro di lavorazione del vostro cantone