Impulsprogramm – für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und für Energieeffizienzmassnahmen
Am 18. Juni 2023 wurde das Klimaschutz- und Innovationsgesetz verabschiedet. Eine Folge davon ist das Impulsprogramm, welches über die nächste 10 Jahre einen Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken vorsieht.
Mit welchen Massnahmen und Förderbeiträgen das erfolgen soll, wird im Rahmen der Verordnung zum Klimaschutzgesetz resp. in der Energieverordnung definiert. Der Entwurf der Verordnung befand sich bis zum 1. Mai 2024 in einer öffentlichen Vernehmlassung. Der Bundesrat wird die definitive Verordnung voraussichtlich Ende November offiziell verabschieden.
1. Januar 2025
Die Verordnung tritt voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft. In der Folge können direkt bei den Kantonen entsprechende Fördergesuche eingereicht werden. Da die Verordnung vom Bundesrat noch nicht verabschiedet ist und die definitive Höhe der Förderbeiträge in der Folge von den Kantonen festzulegen sind, können vor dem Start des Förderprogramms am 1. Januar 2025 zu den genauen Förderbeiträgen keine Aussagen gemacht werden.
Weitere Details über die Vernehmlassung: BBl 2024 180 - Vernehmlassungsverfahren. UVEK. K... | Fedlex (admin.ch)