Anschluss an ein Wärmenetz aus erneuerbaren Energien oder Abwärme bis 70 kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen (der Mindestanteil ist durch den Kanton festzulegen).

Der Wärmenetzbetreiber stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung.

Die Anlage ersetzt eine Heizöl- oder Erdgasheizung oder eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.