Förderbeitragsbedingungen
Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen (Mindestanteil durch Kanton festzulegen)
Wärmenetzbetreiber stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons