Förderbeitragsbedingungen
Es handelt sich um eine Anlage mit Leistungserklärung (nur bei Einzelraumfeuerungen) und Konformitätserklärung.
Es liegt eine Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz vor.
Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.
Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht:
• 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 Kilowatt (kW);
• 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW.
Die Kantone können zusätzlich weitere Förderbedingungen stellen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.