M-01 (Gemäss HFM 2015)
Förderbeitragsbedingungen
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
Grenze für den U-Wert geförderte Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich:
U ≤ 0,25 W/m2K)
U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen
Für "geschützte" Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. "Geschützt" heisst: a) Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen als "von nationaler" oder "von regionaler" Bedeutung eingetragen ("denkmalgeschützt"); b) Von einer Behörde als geschützt definiert
GEAK Plus (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab 10'000 Fr. Förderbeitrag pro Antrag
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons