Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70 kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

IP-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70 kW (Gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)

Förderbeitragsbedingungen

In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 

  • 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 kW;
  • 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW. 

Ersatz von Heizöl- und Erdgasheizung und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen 

Die Wärmepumpe ist eine Elektromotor-Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe verfügt über eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung. 

Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.