Luft/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

IP-05: Luft/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW (gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)

Förderbeitragsbedingungen

Die Wärmepumpe verfügt über ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) möglich).

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 
•    0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 Kilowatt (kW);
•    10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW. 

Die Anlage ersetzt eine Heizöl- oder Erdgasheizung oder eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.

Die Wärmepumpe ist eine Elektromotor-Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe verfügt über eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung. 

Ist ein thermisches Netz geplant und wurde durch die Gemeinde eine parzellenscharfe, räumliche Zuteilung vorgenommen, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.