Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Es liegt eine Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz vor.

Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen.

Es muss ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) eingesetzt werden, soweit für die installierte thermische Nennleistung anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth).

Die Wärmepumpe verfügt über ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) möglich).

Die Wärmepumpe nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft, insbesondere Umweltwärme aus dem Untergrund, dem Grundwasser oder dem Seewasser oder Wärme aus einem Eisspeicher.

Bei Wärmepumpen mit Erdwärmesonden liegt ein Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen vor.

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 
•    0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 Kilowatt (kW);
•    10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW. 

Ist ein thermisches Netz geplant und wurde durch die Gemeinde eine parzellenscharfe, räumliche Zuteilung vorgenommen, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.