Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

IP-06: Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW (gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)

Förderbeitragsbedingungen

Die Wärmepumpe verfügt über ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) möglich).

Bei Wärmepumpen mit Erdwärmesonden liegt ein Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen vor.

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 
•    0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 Kilowatt (kW);
•    10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW. 

Die Anlage ersetzt eine Heizöl- oder Erdgasheizung oder eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.

Die Wärmepumpe ist eine Elektromotor-Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe verfügt über eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung. 

Ist ein thermisches Netz geplant und wurde durch die Gemeinde eine parzellenscharfe, räumliche Zuteilung vorgenommen, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen. 

Die Wärmepumpe nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft, insbesondere Umweltwärme aus dem Untergrund, dem Grundwasser oder dem Seewasser oder Wärme aus einem Eisspeicher.