Förderbeitragsbedingungen
Geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz
Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für installierte thermische Nennleistung anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth)
In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)
Ab 100 kWth: Fachgerechte Strom- und Wärmemessung vorausgesetzt
Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer thermischen Nennleistung bis 200 kWth (Anlagen mit Wärmenetz über 200 kWth sind mit Massnahme M-18 zu fördern)
Anlage nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft (Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.)
Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons