Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS

Förderbeitragsbedingungen

Es handelt sich um eine Anlage mit Leistungserklärung (nur bei Einzelraumfeuerungen) und Konformitätserklärung.

Es liegt eine Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz vor.

Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 
•    0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 Kilowatt (kW);
•    10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW. 

Ist ein thermisches Netz geplant und wurde durch die Gemeinde eine parzellenscharfe, räumliche Zuteilung vorgenommen, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.