Förderbeitragsbedingungen
Geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder gleichwertig
Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz
Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons