Umfassende Gesamtsanierung mit GEAK (ohne Etappierung)

Massnahme wird gefördert: AI, GE, SH, TI, VD

Förderbeitragsbedingungen

Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.

Dieses Förderprogramm gilt nur für Bauten, für die ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erstellt werden kann (Option für andere Bauten: M-11).

Vor der Umsetzung muss ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) vorliegen.

Das Gebäude weist nach der Sanierung die GEAK-Effizienzklasse Gebäudehülle C oder B und die GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse B oder A auf.

Die Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09 und IP-04 bis IP-08) oder Gesamtsanierung (M-12 und M-13) im gleichen Bauprojekt ist nicht möglich.