Förderbeitragsbedingungen
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
Dieses Förderprogramm gilt nur für Bauten, für die ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erstellt werden kann (Option für andere Bauten: M-11).
Vor der Umsetzung muss ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) vorliegen.
Das Gebäude weist nach der Sanierung die GEAK-Effizienzklasse Gebäudehülle C oder B und die GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse B oder A auf.
Die Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09 und IP-04 bis IP-08) oder Gesamtsanierung (M-12 und M-13) im gleichen Bauprojekt ist nicht möglich.
Die Kantone können zusätzlich weitere Förderbedingungen stellen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.