Förderbeitragsbedingungen
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
Das Gebäude wird nach dem Minergie- oder Minergie-P-Standard zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung ECO, mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie-A).
Die Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09 und IP-04 bis IP-08) oder Gesamtsanierung (M-12 und M-13) im gleichen Bauprojekt ist nicht möglich.
Die Kantone können zusätzlich weitere Förderbedingungen stellen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.