Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung

Massnahme wird gefördert: AI, BS, FR, GE, GR, VD

Förderbeitragsbedingungen

Förderberechtigt sind Neuanlagen in bestehenden Gebäuden (die Anlage wird nicht im Rahmen eines Neubaus installiert).

Es dürfen nur Geräte mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung, einem sinnvollen Luftwechsel (z. B. 0,3 bis 0,6), einer Rückwärmzahl von mindestens 70 Prozent und einer spezifischen Ventilatorleistung von höchstens 0,42 Watt (W)/(m3/h) verwendet werden.

Es müssen alle Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023 eingehalten werden.