Förderbeitragsbedingungen
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Nur für Bauten, für die GEAK erstellt werden kann (Option für andere Bauten: M-11)
Massgeblich ist die Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz (Bsp.: Verbesserung Gebäudehülle um 3 Klassen, Verbesserung Gesamtenergieeffizienz um 4 Klassen -> Massgebliche Verbesserung: 3 Klassen)
Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09) oder Gesamtsanierung (M-12, M-13) im gleichen Bauprojekt nicht möglich
GEAK Plus vor Umsetzung
Auszahlung erfolgt auf Nachweis GEAK nach Umsetzung (bis spätestens drei Jahre nach Förderantrag einzureichen)
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons