Verbesserung der GEAK-Klasse Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz

Massnahme wird gefördert: BE, FR, GE, NE, TG, VD, VS

Förderbeitragsbedingungen

Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.

Dieses Förderprogramm gilt nur für Bauten, für die ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erstellt werden kann (Option für andere Bauten: M-11).

Massgeblich ist die Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz (Bsp.: Verbesserung Gebäudehülle um 3 Klassen + Verbesserung Gesamtenergieeffizienz um 4 Klassen -> massgebliche Verbesserung: 3 Klassen).

Vor der Umsetzung muss ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) vorliegen.

Die Auszahlung erfolgt auf Nachweis eines GEAK nach der Umsetzung (bis spätestens drei Jahre nach dem Förderantrag einzureichen).

Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09 und IP-04 bis IP-08) oder Gesamtsanierung (M-12, M-13) im gleichen Bauprojekt nicht möglich