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Luzern

Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Sanierung ohne Etappierung Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
  • Indirekte Massnahmen Analyse und Beratung

Das müssen Sie beachten

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Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.

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Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 CHF pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.

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Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder an die Haustechnik kombiniert werden.

So gehen Sie vor

Weitere Informationen zu den Fördersätzen und Bedingungen finden Sie auf der Website der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern.

Mehr erfahren


Auf dem Gesuchsportal des Kantons Luzern können Sie das Antragsformular für ein Fördergesuch direkt ausfüllen.

Zum Gesuchsportal


Möchten Sie wissen, wieviel Fördergeld Sie für Ihre geplanten Massnahmen erhalten können? Nutzen Sie unseren Fördergeldrechner.

Zum Rechner

Kontakt

  • Fragen zum Fördergegenstand Wärmedämmung bei Gebäuden

    Beratungsstelle Gebäudeprogramm

    Mailluzern@dasgebaeudeprogramm.ch
    Tel041 500 24 22
  • Fragen zu Förderung und Energie

    Energieberatung Luzern

    Mailenergie@umweltberatung-luzern.ch
    Tel041 412 32 32

Erfolgreiche Beispiele

  • Sanierung EFH Im Bergli Malters, LU Mehr erfahren
  • Dach Photovoltaik Ziegel LU Mehr erfahren
  • Werterhaltung EFH LU Mehr erfahren
  • Riedhof LU Mehr erfahren
  • Eternitschindeln zu Holzschalung LU Mehr erfahren
  • Projekt CasaK LU Mehr erfahren
  • Zum Nullenergiehaus LU Mehr erfahren
  • Aus den 70igern in die Neuzeit LU Mehr erfahren
  • Gelungene Kernsanierung LU Mehr erfahren
  • Neuer Dachstock mit Photovoltaik LU Mehr erfahren
  • Im neuen Anthrazit LU Mehr erfahren
  • Neue Holzfassade und PV auf dem Dach LU Mehr erfahren
  • Erneuerung mit neuem Aussehen LU Mehr erfahren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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