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Solothurn

Profitieren Sie gleich doppelt: tiefere Energiekosten; finanzielle Unterstützung durch den Kanton Solothurn für energieffiziente Massnahmen an Ihrem Gebäude sowie für den Einsatz erneuerbaren Energien.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Sanierung ohne Etappierung Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P und GEAK A/A
  • Wärmenetzprojekte Neubau/Erweiterung Wärmenetz oder Wärmeerzeugungsanlage
  • Indirekte Massnahmen Analyse und Beratung
  • Indirekte Massnahmen Massnahmen zur Qualitätssicherung

Das müssen Sie beachten

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Fördergesuche für alle Massnahmen sind immer zwingend vor Baubeginn einzureichen.

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Bei Massnahmen zur Wärmedämmung an der Gebäudehülle muss Ihre Liegenschaft vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein.

So gehen Sie vor

Profitieren Sie von Beratung der kantonalen Energiefachstelle und der öffentlichen Energieberatung. Die Förderbedingungen und Informationen zur Nutzung des Gesuchsportals finden Sie auf der Webseite der Energiefachstelle.

Mehr erfahren


Für die Eingabe von Fördergesuchen betreibt die Energiefachstelle des Kantons Solothurn mit weiteren Kantonen ein gemeinsames Gesuchsportal. In diesem Portal können Sie Gesuche direkt online erfassen und Ihr Gesuch anschliessend in Papierform bei der Energiefachstelle zur Prüfung einreichen. 

Zum Gesuchsportal

Kontakt

  • Fragen zu kantonalen Förderungen

    Energiefachstelle Solothurn

    Mailfp@awa.so.ch
    Tel032 627 85 25

Erfolgreiche Beispiele

  • Gebäudesanierung Wohn/-Geschäftshaus in Grenchen SO Mehr erfahren
  • Umnutzung Schuhfabrik Hug in Dulliken SO Mehr erfahren
  • Bürogebäude Industriegebiet Trimbach SO Mehr erfahren
  • Umbau EFH Langendorf (SO), SO Mehr erfahren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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