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Wallis

Der Kanton Wallis fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Sanierung in Etappen Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P und GEAK A/A
  • Wärmenetzprojekte Neubau/Erweiterung Wärmenetz oder Wärmeerzeugungsanlage
  • Indirekte Massnahmen Analyse und Beratung

Das müssen Sie beachten

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Baubeginn frühestens nach Erhalt des Entscheids zur Finanzhilfe!

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Ab 1. Januar 2018 werden Wärmepumpen, welche nicht geplant und kontrolliert von demselben "„FWS Fachpartner mit Zertifikat“" ausgeführt werden, mit einem Beitrag unterstützt, der 30 % tiefer ist als die angezeigten Fördersätze.

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Kontaktieren Sie auch Ihre Gemeinde, um zu erfahren, ob diese Förderbeiträge gewährt.

So gehen Sie vor

Weitere Informationen zu den Fördersätzen und Bedingungen finden Sie auf der Website der kantonalen Dienststelle für Energie und Wasserkraft.

Mehr erfahren


Auf dem Gesuchsportal des Kantons Wallis können Sie das Antragsformular für ein Fördergesuch direkt ausfüllen.

Zum Gesuchsportal

Kontakt

  • Bearbeitungsstelle

    Gebäudehülle (M-01)

    Mailwallis@dasgebaeudeprogramm.ch
    Tel058 680 41 08
  • Energiefachstelle

    Wärmeerzeugung (M-03–08 / 18), Verbesserung GEAK-Klasse (M-10), Neubauten (M-16/17)

    Mailenergie@admin.vs.ch
    Tel027 606 31 00

Erfolgreiche Beispiele

  • Zweifamilienhaus Kalbermatten Törbel, VS Mehr erfahren
  • Verwandlung eines alten Hauses VS Mehr erfahren
  • Residenz VS Mehr erfahren
  • Dach mit Photovoltaik VS Mehr erfahren
  • So passiv wie möglich! VS Mehr erfahren
  • Clairfontaine VS Mehr erfahren
  • Sanierung Hotel Garni VS Mehr erfahren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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