Ortsbild- und Denkmalschutz
Zu Beginn der Planung ist abzuklären, ob Auflagen des Ortsbildes oder des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind. Ansprechpartner sind die entsprechenden Verwaltungen der Gemeinde und des Kantons.
Zu Beginn der Planung ist abzuklären, ob Auflagen des Ortsbildes oder des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind. Ansprechpartner sind die entsprechenden Verwaltungen der Gemeinde und des Kantons.