Anschluss an ein Wärmenetz aus erneuerbarer Energie oder Abwärme

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung

Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen (Mindestanteil durch Kanton festzulegen)

Wärmenetzbetreiber stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung