Automatische Holzfeuerung von über 70 kW Feuerungswärmeleistung

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG

M-04 (Gemäss HFM 2015)

 

Holz ist nach der Wasserkraft die zweitwichtigste einheimische Energiequelle. Pro Jahr wachsen in den Schweizer Wäldern rund 10 Mio. m3 Holz nach. Davon wird bislang nur knapp die Hälfte genutzt. Der Ersatz von Erdöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch effiziente Holzfeuerungsanlagen trägt massgeblich zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und damit zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Wenn Sie eine Holzfeuerung anschaffen, prüfen Sie mit Ihrem Lieferanten vorgängig immer die Verfügbarkeit des Brennstoffs. Zudem ist es sinnvoll, eine Kombination mit Solarthermie für das Warmwasser im Sommer ins Auge zu fassen. 

Förderbeitragsbedingungen

Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung

Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 300 kWFL (Anlagen mit Wärmenetz über 300 kWFL sind mit Massnahme M-18 zu fördern)

Vollständige, termingerechte Anwendung von QM Holzheizwerke ist nachzuweisen (Für welche Anlagengrösse ein QM mini, QM vereinfacht oder QM Standard umzusetzen ist, ist definiert unter www.qmholzheizwerke.ch  > QM Holzheizwerke -> Zuordnung der Projekte)

Anlagen mit Kostendeckender Einspeisevergütung KEV: Förderberechtigt ist ausschliesslich die Wärmeproduktion aus Anlagen mit Stromproduktion, die über die energetischen Mindestanforderungen der KEV hinausgeht (projektspezifisch nachzuweisen).

Für Holzkessel bis 500 kW Nennwärmeleistung liegt die Konformitätserklärung vor.