Förderbeitragsbedingungen
Nur als Zusatzbeitrag für Gebäudesanierung mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 resp. für Gebäudesanierung in umfangreichen Etappen gemäss M-10 und M-11
Keine Kombination mit Bonus Gesamtenergieeffizienz (M-15) möglich
Drei Varianten der Bedingung an die energetische Qualität der Gebäudehülle möglich:
- V1: Mindestens 90% aller Hauptflächen (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes sind gemäss Anforderungen M-01 wärmegedämmt.
- V2: Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von C oder B auf.
- V3: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem Grenzwert von 150% des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss MuKEn 2014
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons