Förderbeitragsbedingungen
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Nur für Bauten, für die GEAK erstellt werden kann (Option für andere Bauten: M-11)
Massgeblich ist die Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz (Bsp.: Verbesserung Gebäudehülle um 3 Klassen, Verbesserung Gesamtenergieeffizienz um 4 Klassen -> Massgebliche Verbesserung: 3 Klassen)
GEAK Plus vor Umsetzung
Auszahlung erfolgt auf Nachweis GEAK nach Umsetzung (bis spätestens drei Jahre nach Förderantrag einzureichen)
Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09 und IP-04 bis IP-08) oder Gesamtsanierung (M-12, M-13) im gleichen Bauprojekt nicht möglich
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons