• Startseite
  • Weiter zum Inhalt
Das Gebäudeprogramm
  • Kontakt
  • Häufige Fragen
Suche
Suche Schliessen
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Home
  • Projekt planen
    • Geförderte Massnahmen
    • Vorgehen
    • Planungshilfen
    • Sanierungssituationen
    • Gebäudehülle
    • Wirtschaftlichkeit
    • Erneuerbar heizen
    • Nachhaltigkeit
  • Erfolgreich saniert
  • Das Gebäudeprogramm
    • Ziele
    • Vorteile
    • Grundlagen und Finanzierung
    • Das Gebäudeprogramm in Zahlen
    • Förderung
    • Trägerschaft
  • Publikationen und Fotos
    • Präsentationen und Mustervorlagen
    • Fotos
    • Videos
    • Medienmitteilungen
    • Jahresberichte
    • Newsletter
    • Medienspiegel
    • News

Förderung beantragen

  • Kontakt
  • Häufige Fragen
  • DE
  • FR
  • IT
  • Home
  • Projekt planen
    • Geförderte Massnahmen
    • Vorgehen
    • Planungshilfen
    • Sanierungssituationen
    • Gebäudehülle
    • Wirtschaftlichkeit
    • Erneuerbar heizen
    • Nachhaltigkeit
  • Erfolgreich saniert
  • Das Gebäudeprogramm
    • Ziele
    • Vorteile
    • Grundlagen und Finanzierung
    • Das Gebäudeprogramm in Zahlen
    • Förderung
    • Trägerschaft
  • Publikationen und Fotos
    • Präsentationen und Mustervorlagen
    • Fotos
    • Videos
    • Medienmitteilungen
    • Jahresberichte
    • Newsletter
    • Medienspiegel
    • News
icon-social-facebook Created with Sketch. Facebook icon-social-xing Created with Sketch. Xing icon-social-twitter Created with Sketch. Twitter Link kopieren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

  • Impressum
  • Rechtliches und Datenschutz
© Das Gebäudeprogramm
schliessen

Wärmepumpe

Einzelmassnahmen

In der Erde, im Wasser und in der Luft wird Wärme gespeichert. Diese lässt sich mit modernen Wärmepumpen nutzen, die je nach Typ nur gerade 1/4 bis 1/3 der elektrischen Energie einer Elektroheizung bzw. eines Elektroboilers benötigen. Wärmepumpen produzieren bis zu viermal mehr Nutzwärme, als sie selber an Elektrizität verbrauchen.

  • Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
  • Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
  • Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
  • Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung des Installateurs, dass Anlage mit Wärmepumpensystemmodul (WPSM) und Anlagezertifikat ausgeführt wird.
  • Anlagen über 15 kWth: In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
  • Anlagen über 15 kWth: Von einer Fachperson einer Fachfirma unterschriebene Leistungsgarantie Wärmepumpen von EnergieSchweiz
  • Der Förderbeitrag wird mit max. 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
  • Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
  • Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)
  • Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
  • Die Anlage wird ohne Wärmenetz (ohne Leistungsbeschränkung) oder mit Wärmenetz mit einer thermischen Nennleistung von 10 bis 100 kWth projektiert.
  • Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
  • Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
  • Die Anlage nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft (Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.)
  • Anlagen bis 15 kWth: Das Wärmepumpen-System Modul (WPSM) wird angewendet und die Anlage entsprechend zertifiziert.
  • Anlagen über 15 kWth: Die Anlage verfügt über ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel.
  • Anlagen über 15 kWth: Die Leistungsgarantie Wärmepumpen von EnergieSchweiz liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
  • Für Erdwärmesonden weist die Erdwärmesonden-Bohrfirma ein Gütesiegel vor.
  • Bei Anlagen ab 100kWth wird eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung installiert.
  • Der Förderbeitrag wird mit max. 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
  • Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
  • Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)